Arbeitsschutz
Arbeitsschutzregeln SARS-Cov-2
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Laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die arbeitsmedizinische Vorsorge Bildschirmarbeitsplätze (früher: G37) die am häufigsten durchgeführte betriebliche Vorsorge in Deutschland.
Die Vorsorge Bildschirmarbeitsplätze gehört zu den Angebots-Vorsorgen. Das heißt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sie seinen Mitarbeitern anzubieten, und zwar als Erstuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit.
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist keine Leistung im Rahmen kassenärztlicher
Tätigkeit. Deshalb muss der Arbeitgeber die folgenden Kosten übernehmen:
Jeder Mitarbeiter Firma Newa Montagen GmbH hat das Recht so eine Untersuhung beim Betriebarzt kostenlos durchzuführen.
Bei Interesse bitte unter 04961-8096090 melden.
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